Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Bearbeitung der persönlichen Einkommensteuer (in Spanien als IRPF bekannt), sowohl für Steueransässige als auch für nicht Steueransässige. Alle Ausländer, die in Spanien ansässig sind und über ein Vermögen oder eine Tätigkeit verfügen, die ein Einkommen generieren, unterliegen dem IRPF. Ebenso unterliegen dem IRPF auch alle Personen, die nicht ansässig in spanischem Territorium sind, jedoch Immobilien in Spanien besitzen.  

Darum übernehmen wir gerne für Sie die Beratung und Betreuung in allen Steuerlichen Angelegenheiten, und dabei im Besonderen: 

  • Erstellung von Steuererklärungen wie z.B. der Mehrwertsteuer.
  • Körperschafsteuer (spanisches Impuesto de Sociedades).
  • Vermögensteuer (spanisches Impuesto sobre el Patrimonio).
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer (spanisches Impuesto de Sucesiones y Donaciones).

Unser Team steht auch in ständigem Kontakt mit der kooperierenden Kanzlei Moya & Emery, die sich der Beratung und dem Steuermanagement von Unternehmen und Privatpersonen, sowohl für Steueransässige als auch für nicht Steueransässige, widmet.